Die Adressermittlung B2C basiert auf einem dreistufigen Verfahren: Zuerst erfolgt ein Abgleich mit aktuellen Datenbanken (z. B. Adressdienstleister, Wirtschaftsdatenbanken). Wenn keine eindeutige Adresse ermittelt werden kann, leiten wir eine Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt (EMA) ein. Die erhaltenen Daten werden auf Plausibilität geprüft und mit der Ursprungsadresse verglichen. So stellen wir sicher, dass die neue Adresse tatsächlich zum gesuchten Schuldner passt. Alle Ergebnisse werden rechtssicher dokumentiert und können in gerichtlichen Verfahren genutzt werden. Die Erfolgsquote liegt, abhängig von Ausgangslage, bei bis zu 80 %. So sichern Sie Ihre Prozesse effektiv ab.